Vorzeitiges Ende einer Regatta

  • Liebe Rennhampelz,


    ich würde zu folgender Situation gern mal eure Einschätzung hören:

    • Eine IDM ist laut Ausschreibung von Dienstag bis Sonntag mit insgesamt 9 Wettfahrten ausgeschrieben.
    • In der Ausschreibung steht nicht, dass der Sonntag "nur als Reservetag" genutzt wird, wenn bis Samstag keine 4 Wettfahrten gesegelt wurden, um eine gültige IDM zu haben (MO 10.2).
    • Vor dem ersten Wettfahrttag gibt die Wettfahrtleitung per Veröffentlichung bekannt, dass am Sonntag nur gesegelt wird, wenn bis dahin keine 4 Wettfahrten gesegelt wurden.
    • Bis Samstagabend sind insgesamt 7 Wettfahrten gesegelt worden, worauf die Wettfahrtleitung bekannt gibt, dass am Sonntag keine Wettfahrten mehr stattfinden.

    Meiner Meinung nach ist das eigentlich nicht zulässig, da die Ranglistenordnung (RO 5.1.2) besagt, dass eine Regatta erst dann vorzeitig beendet werden kann, wenn alle vorgesehenen Wettfahrten (9) gesegelt wurden. Da die Meisterschaftsordnung (MO) nichts zu diesem Thema regelt, ist die RO an dieser Stelle gültig. Habe ich hier etwas übersehen oder hätten die Segler protestieren können (müssen)?


    Darf man in einer Ausschreibung den Passus eines "Reservetages,(wenn bis dahin keine 4 Wettfahrten zustande gekommen sind) überhaupt rein schreiben?


    Vielen Dank für Euer Feedback!

    • Offizieller Beitrag

    Was sich jedenfalls sagen lässt ist, dass das wohl nicht die optimale Lösung ist.

    Natürlich darf man in seiner Ausschreibung Reservetage einbauen - vorzugsweise ist das aber meiner Meinung nach nicht der letzte Tag, allein schon um Sicherheit für die Preisvergabe zu haben.


    Die Ranglistenordnung zitierst Du ja bereits korrekt - die MO regelt hier nichts anderes, weil die IDM ja letztlich auch eine Ranglistenregatta ist. Daher muss das Thema nicht nochmal gesondert geregelt werden.

  • Reservetage am Ende einer Regatta sind immer problematisch und auch nicht sinnvoll.

    Alle Teilnehmenden müssen sich ja darauf einstellen, dass der Tag noch genutzt wird und planen Ihre Abreise (inkl. Übernachtungen etc.) entsprechend. Es ist auch nicht logisch, weshalb weniger Wettfahrten als ausgeschrieben gesegelt werden. Häufig "verliert" man einen guten Segeltag.

  • ... dass eine Regatta erst dann vorzeitig beendet werden kann, wenn alle vorgesehenen Wettfahrten (9) gesegelt wurden. Da die Meisterschaftsordnung (MO) nichts zu diesem Thema regelt, ist die RO an dieser Stelle gültig. Habe ich hier etwas übersehen oder hätten die Segler protestieren können (müssen)?

    Hi Thorsten,


    Nur meine Sicht zum Aspekt des "protestieren" (mit etwas Kopfkino).


    Gegen die Wettfahrtleitung kann man als Segler nicht protestieren, allerdings einen Antrag auf Wiedergutmachung stellen.


    Das Kriterium der "unsachgemäßen Handlung" ist erstmal erfüllt - was sollte eine Regelverletzung anderes sein. (RO/MO sind Regeln).


    Konstellationen für einen gültigen und begründeten Antrag sind denkbar:

    Wenn ein Team z.B. erst am 2. Wettfahrttag früh anreisen kann (begründet), das Boot ins Wasser schiebt, quasi im Schlepp auftakelt und mit Vorbereitungssignal im Startgebiet ist.

    Nach dem Einlaufen dann von den reduzierten Wettfahrten Kenntnis erhält und einen Antrag abgibt…, wäre die Bahn für eine Verhandlung frei. Am Gesamtergebnis einer Regatta kann ja einiges hängen (z.B. Qualifikationen). Und 2 nicht in den Schnitt eingegangene Wettfahrten können das Ergebnis durchaus wesentlich verschlechtern…


    Hier, und das ist der Punkt, hat die Wettfahrtleitung ja auch die Möglichkeit, die von einem Segler kritisierte Entscheidung „zu heilen“.


    Sich am Vorabend zum Sonntag einfallen zu lassen, einen Antrag auf Wiedergutmachung zu stellen mit der Begründung, dass am nächsten Tag genau die Bedingungen sind, an denen man das Gesamtergebnis noch mal richtig nach oben reißen würde - scheitert imho schon bei der Prüfung auf Gültigkeit.


    Gruß Uwe

    • Offizieller Beitrag

    Da hast Du im Grossen und Ganzen Recht.

    Ein Protest gegen das Wettfahrtkomitee ist immer ein Antrag auf Wiedergutmachung.


    Dieser muss sich stützen auf die erhebliche Verschlechterung des eigenen Ergebnisses durch (zB) ein Versäumnis oder eine unsachgemässe Handlung des Wettfahrtkomitees (zB einen Regelbruch) - und zwar ohne eigenes Verschulden.

    Vermutlich wird ein Protestkomitee diskutieren, ob nicht das Versäumen des ersten Wettfahrttages einen Beitrag zum schlechten Ergebnis geleistet hat. Ein Grund für die verspätete Anreise ist dabei unerheblich, denn der kann dem Wettfahrtkomitee ja nicht angelastet werden.


    Die Frage wäre also hier, ob die unsachgemässe Handlung des Wettfahrtkomitees denn für ein einzelnes Boot eine signifikante Verschlechterung herbeigeführt hat. Üblicherweise ist das die Crux, was durchaus zu der etwas verschwurbelten Entscheidung führen kann, dass es eine Verschlechterung des Ergebnisses ohne eigenes Verschulden durch eine unsachgemässe Handlung des WK gegeben hat - und dass daher allen Booten Wiedergutmachung gegeben wird. Die fairste Lösung für alle ist dann in der Regel, die Ergebnisse stehen zu lassen, wie sie sind.